Lieber Geld sparen mit dem Bonusheft!
Zugegeben – es ist bald Weihnachten! Aber deshalb muss man ja nicht unnötigerweise Geld verschenken – und schon gar nicht an die Krankenkasse. Das machen aber alle gesetzlich Versicherten Patienten, die ihr Bonusheft nicht ordentlich gepflegt haben.
Aber noch ist ja Zeit für die notwendigen Stempel! Wenn Sie dazu Fragen haben, melden Sie sich direkt in unserer Praxis unter: 030 79 70 13 37.
Für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ist das Bonusheft der lückenlose Nachweis regelmäßiger Kontrollen in der Zahnarztpraxis. Wer belegt, dass er sich über Jahre aktiv um seine Mundgesundheit gekümmert hat, der erhält höhere Zuschüsse zum Zahnersatz. Und das kann sich lohnen, denn hochwertige Brücken, Kronen, Implantate und Prothesen gibt es kaum ohne Eigenleistungen der Patienten.
Den normalen Festzuschuss erhöhen die Krankenkassen um 20 Prozent, wenn Sie die regelmäßige Kontrolle Ihrer Zähne über fünf Jahre nachweisen können. Sie erhalten 30 Prozent, wenn das Bonusheft über zehn Jahre lückenlos abgestempelt wurde.
Und hier noch ein paar abschließende Tipps zum Bonusheft:
- Jeder gesetzlich Versicherte – und die mitversicherten Kinder – sollten ein Bonusheft führen!
- Auch wenn für Erwachsene nur ein Kontrolltermin im Jahr nachgewiesen werden muss, empfehlen die Experten mindestens zwei Besuche jährlich in der Zahnarztpraxis!
- Das Bonusheft erhalten Patienten in der Zahnarztpraxis und dort sollte es bei jedem Besuch abgestempelt werden!
- Sollte das Bonusheft einmal verloren gehen, kann die Praxis anhand der Unterlagen für gültigen Ersatz sorgen (gilt auch für fehlende Stempel im Heft)!
- Bei einem Zahnarztwechsel behält das Bonusheft seine Gültigkeit (alte Bonushefte unbedingt aufbewahren)!
- Es ist die Aufgabe der Patienten, an den notwendigen Stempel zu denken (aber die Praxis erinnert sicher rechtzeitig)!
- Werden die vorgeschriebenen Kontrollen nicht nachgewiesen, muss man wieder mindestens fünf Jahre lang die regelmäßigen Zahnarzttermine einhalten!
- Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt es ein spezielles Vorsorge-Programm – die „Individualprophylaxe (erfordert von Kindern und Jugendlichen zweimal im Jahr einen Besuch beim Zahnarzt)
(Quelle: Information-Mundgesundheit)
Kommen Sie regelmäßig in unsere Praxis und lassen Sie Ihre Mundgesundheit kontrollieren. Aber bitte nicht nur, um einen Stempel für das Bonusheft zu kassieren. Um Zähne, Zahnfleisch und Kiefer gesund zu halten, sollten Sie mindestens zweimal im Jahr unser Prophylaxeprogramm in Anspruch nehmen.